Startseite Ratgeber Allgemein Ein Testament für Tiere

Hier finden Sie unsere Sammeldosen


Tierarztpraxis
Dr. Albers

Tierarztpraxis
Dr. Böttcher

Tierarztpraxis
Dr. von Götz

Tierarztpraxis
Dr. Galle

Tierarztpraxis
Dr. Heuer

Tierarztpraxis
Dr. Hoppmann & Kluge

Tierarztpraxis
Dr. Scholten

Tierarztpraxis
Dr. Schwanke, Uchte

Tierarztpraxis
Dr. Sommer

Tierarztpraxis
Dr. Struck, Bad Oeynhausen

Tierarztpraxis
Dr. Tiefmann

Tierarztpraxis
Dr. Usselmann

Gärtnerei Tilch, Leteln

KSG Kanu-Sport-Gemeinschaft Minden

Magic Sports, Stiftsallee

Die Blumenquelle, Bückeburg

Tebbes Mühle, Bückeburg

Friseur Haarscharf

Salon Finke

Frisör "Im Bienenkorb"
Bückeburg

Fressnapf Minden

Fressnapf Porta Westfalica

Kotelettschmiede am Mitteldamm

Kotelettschmiede an der Marienstraße

Modellbau Schiffer

Naturkosmetik Müller

PS Premium Sport-Centrum Minden

Raiffeisen-Landbund e. V. Häverstedt

Raiffeisen-Landbund e. V. Rinteln

Raiffeisen-Landbund e. V. Stadthagen

Loading


Ein Testament für Tiere Drucken E-Mail

Fragen Sie sich auch manchmal, was im Ernstfall aus Ihren Tieren werden soll? Wir haben uns genau über dieses Thema einmal Gedanken gemacht.

Wir haben andere Vereine angeschrieben und im Internet recherchiert, aber die Fragen, die uns ernstlich bewegten, wurden dort nicht beantwortet. Es ging dort nie um die Zukunft der eigenen Tiere, sondern immer nur um das hinterlassene Geld, das die Vereine übernehmen und für Tierschutz nutzen wollten. Wir haben nun die wichtigsten Punkte einmal für Sie zusammengestellt und werden sie auch im Internet veröffentlichen, damit wir vielleicht noch anderen Haustierbesitzern ein paar nützliche Tipps geben können.

Solange Sie noch rüstig sind ...
Schaffen Sie sich im Alter kein junges Tier mehr an. Wählen Sie ein älteres aus. Es gibt zwar immer mehr Alten- und Pflegeheime, die auch Menschen mit ihren Tieren aufnehmen, aber das ist eher die Ausnahme und der Tierbestand wird dort eher klein gehalten. Erkundigen Sie sich vorher. Wenn Sie mehrere oder viele Tiere haben, fangen Sie rechtzeitig an, sich nach und nach von ihnen zu trennen. Solange es Ihnen noch gut geht, haben Sie noch mehr Zeit, die richtigen neuen Besitzer auszuwählen und Sie können das Sich-Einleben des Tieres in der neuen Umgebung noch begleiten. Sicherlich ist das nicht leicht, aber bestimmt erträglicher als sich plötzlich und halbwegs unerwartet von heute auf morgen trennen zu müssen und keinen Einfluss mehr nehmen zu können.

Für den Ernstfall
Eine der dringlichsten Fragen, die sich jeder Tierfreund stellt, ist wohl: "Was wird aus meinem Tier?". 

  • Wenn Sie selbst bestimmen möchten, was mit Ihrem Haustier nach dem eigenen Tod geschehen soll, müssen Sie zwangsläufig ein Testament machen, denn sonst bestimmen die gesetzlichen Erben über die Zukunft des Tieres. Und da können Sie nicht immer sicher sein, ob diese Ihren Wünschen wirklich entspricht. Selbst, wenn Sie Ihren Erben mitteilen, dass Sie Ihre Tiere versorgt sehen möchten, heißt das noch nicht, dass dies in der allgemeinen Trauer und Nachlassregelungen nicht untergeht.
  • Tiere selbst haben kein Erbrecht. Der Erbe ist nicht verpflichtet, ein zurückgebliebenes Tier selbst zu übernehmen. Das Testament muss also eine Regelung über den Verbleib des Tieres enthalten.
  • Man kann im Testament jemanden verpflichten, für die gute Pflege des Tieres zu sorgen. Die Kosten für die Pflege sollten dann aus dem Nachlass erstattet werden. Solche Regelungen sollten vor der Abfassung des Testaments mit der entsprechenden Person besprochen werden, egal ob es sich um eine Privatperson oder um einen Verein, eine Institution handelt.

Besonders, wenn Sie mehrere Tiere haben, sollten Sie es sowohl Ihren Tieren als auch dem neuen Besitzer so einfach wie möglich machen.

  • Machen Sie von jedem Ihrer Tiere ein Foto, damit der neue Besitzer weiß, wer wer ist. Schreiben Sie den Namen des Tieres auf und beschreiben Sie seine Eigenarten und Vorlieben. Auch mögliche Krankheiten und notwendige Medikamente sollten nicht vergessen werden.
  • Wenn Sie niemanden haben, dem Sie die Tiere anvertrauen möchten, legen Sie fest, dass sie vermittelt werden sollen. Sind zwei dabei, die Sie nur zusammen wissen möchten? Was muss sonst beachtet werden? Notieren Sie es.
  • Müssen die Tiere vermittelt werden, sorgen Sie dafür, dass jemand bis dahin Zugang zu Ihrer Wohnung hat, damit die Tiere bis zu ihrem Umzug in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.
  • Soll Ihr Haus nach Ihrem Tode von den Erben verkauft werden, so können Sie verfügen, dass mögliche Käufer, die an Tierhaltung interessiert sind, also eigene Tiere mitbrigen oder noch im Haus lebende Tiere übernehmen wollen, bevorzugt werden sollen.

Falls Ihnen noch weitere Dinge einfallen, die zu diesem Thema interessant sein könnten, teilen Sie uns diese bitte mit, damit wir sie eventuell in unsere Liste aufnehmen können.

Zurück